REGELUNG ZUM JUGENDSCHUTZ
Hier findest du alle Informationen zum Jugendschutzgesetzt
Grundsätzlich gilt:
unter 14-Jährige dürfen ein Konzert nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1 Abs 1 Nr. 3) besuchen.
Alternativ können die o.g. Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes/Jugendlichen an eine/n nachweislich/e Erziehungsbeauftragte/n (Vertrauensperson, Freunde, … / JuSchG §1 Abs 1 Nr. 4 *) unter Vorlage einer Personenfürsorge-Vereinbarung (s.u.) übertragen.
Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Muttizettel. In diesem Fall muss das Alter des Kindes/Jugendlichen anhand eines gültigen Ausweisdokuments nachgewiesen werden (Reisepass oder Personalausweis). Schülerausweise, Busfahrkarten o.Ä. haben keine Gültigkeit. Die erziehungsbeauftragte Person kann mehrere Kinder/Jugendliche beaufsichtigen, muss körperlich und geistig jedoch in der Lage sein ,die Situation zu überblicken und Verantwortung zu übernehmen.
unter 16-Jährige dürfen ein Konzert bis 22:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Das Alter muss anhand eines gültigen Ausweisdokuments nachgewiesen werden (Reisepass oder Personalausweis). Schülerausweise, Busfahrkarten o.Ä. haben keine Gültigkeit.
Alternativ können die o.g. Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes/Jugendlichen an eine/n nachweislich/e Erziehungsbeauftragte/n (Vertrauensperson, Freunde, … / JuSchG §1 Abs 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Personenfürsorge-Vereinbarung (s.u.) übertragen.
Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Muttizettel. Die erziehungsbeauftragte Person kann mehrere Kinder/Jugendliche beaufsichtigen, muss körperlich und geistig jedoch in der Lage sein, die Situation zu überblicken und Verantwortung zu übernehmen.
unter 18-Jährige dürfen ein Konzert bis 24:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Das Alter muss anhand eines gültigen Ausweisdokuments nachgewiesen werden (Reisepass oder Personalausweis). Schülerausweise, Busfahrkarten o.Ä. haben keine Gültigkeit.
Wichtige zusätzliche Hinweise:
- Kindern unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zu unseren Veranstaltungen (ausgenommen sind ausgewiesene Kinder- u. Familien-Events).
- Bestimmte Shows können in Abhängigkeit der textlichen und/oder visuellen Inhalte von den grundsätzlichen Vorgaben abweichen. Individuelle Hinweise zum Jugendschutz sind in diesem Fall in den betroffenen Terminen auf unserer Website vermerkt. Bitte informiere dich vor dem Ticketkauf.
- * Im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.